Jahresrechnung 2020 / Budget für das Rechnungsjahr 2021
Ausgangslage
Gemäss Art. 28 des Gemeindegesetzes (abgekürzt GG, sGS 151.2) beschliesst die Bürgerversammlung bis 15. April 2021 über Jahresrechnung und Budget. In Au (Ortsgemeinde) erhalten die Stimmberechtigen, gestützt auf Art. 30 GG, die Unterlagen zur Bürgerversammlung in Form des Jahresberichts in jede Haushaltung zugestellt. Die Verteilung erfolgte bis Mitte Februar 2021.
Urnenabstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung
Die ausserordentliche Lage aufgrund des Corona-Virus verunmöglicht nun die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung. Gemäss Art. 52 GG ordnet der Ortsverwaltungsrat in solchen Fällen die Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte an.
Gestützt auf diese Bestimmung hat der Ortsverwaltungsrat Au beschlossen, über folgende Geschäfte der Bürgerversammlung an der Urne zu beschliessen
1. Jahresrechnung 2020
2. Budget für das Rechnungsjahr 2021
Die Stimmzettel liegen den Abstimmungsunterlagen bei. Da die Jahresrechnung im A4-Format gedruckt ist, werden wir diese mit einem grossen C4-Couvert versenden. Die nötigen Couverts für die Abstimmung und die beiden Wahlzettel liegen bei.
Ich setze mich lösungsorientiert für die Ortsgemeinde ein.